Was sind Zuwendungen?
Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff der Zuwendungen sind zweckgerichtete Vermögensübertragungen des Trägerunternehmens an die Unterstützungskasse zu verstehen, die die Unterstützungskasse im Interesse der Begünstigten der Unterstützungskasse einseitig bereichert. Jede mögliche Übertragung von Vermögen auf die Unterstützungskasse zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen kann somit als Zuwendung verstanden werden.
Nach dieser Definition sind beispielsweise die Zahlung von Verwaltungskosten, die Beiträge zur Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse, die Beiträge zur Insolvenzsicherung sowie mögliche Zinszahlungen für eines von der Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen gewährte Darlehen keine Zuwendungen an die Unterstützungskasse im Sinne des § 4d EStG.